Herrenhaus, Juni 2014

Das denkmalgeschützte Herrenhaus

Verfasst von der Sprecherin der Gesellschaft für Kulturgüter im ländlichen Raum Frau Hildegard Vera Kaethner, im Juni 2014

Es handelt sich um dieses denkmalgeschützte Herrenhaus mitsamt dem Garten. In der Brandenburgischen Denkmalliste ist nachzulesen, dass es ein Gutshaus ist. Landkreis Oder Spree - Stand 31.12.2013 -

C) Denkmale übriger Gattungen:
Ort                       Gemeinde            Adresse                      Bezeichnung
Heinersdorf      Steinhöfel           Hauptstraße 36c     Gutshaus mit Park

In der Gemeinderatssitzung am 24. April 2014 wurde in Anwesenheit von vielen Bürgern, unter anderem auch von Frau Senst und Herrn von Scheven (Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum) der lang ersehnte Beschluss gefasst: "Im Herrenhaus Heinersdorf soll entsprechend des Konzeptes des Büros trecase ein Begegnungszentrum (Dorfgemeinschaftshaus) mit Räumen für Vereine, Senioren, Konzerte, Ausstellungen, Dorfchronik und Feiern entstehen. Die im Haushaltsplanentwurf der Gemeinde für die Jahre 2014/2015 vorgesehenen Mittel für ein Dorfgemeinschaftshaus sollen nicht für den Ausbau der "Feuerwehrscheune", sondern für das Herrenhaus genutzt werden." Die Bürgerinitiative pro Gutshaus lud die Steinhöfer zur Informationsveranstaltung ein. Auf dieser öffentlichen Veranstaltung am 06. Mai 2014 wurde über die Problemlage des Herrenhauses diskutiert. Teil der Veranstaltung waren die Erläuterung des Nutzungskonzeptes des Herrenhauses, die Bürgerdiskussion über die Umsetzung von weiteren vorgeschlagenen Nutzungen und die Absage eines Verkaufes des Gutshauses an einen Finanzdienstleister- Holding-; auf dieses Kaufangebot wurde am 24.04.2014 von der Bürgermeisterin bereits hingewiesen. Auf der öffentlichen Ortsbeiratssitzung, Ortsbeirat von Heinersdorf, am 05. Juni 2014 wurde mit dem einstimmigen Ortsbeiratsbeschluss dem Verkauf des Herrenhauses eine grundsätzliche Absage erteilt. Damit wurde festgehalten, dass das Herrenhaus im kommunalen Eigentum verbleiben soll und die Gemeindeverwaltung den Bauantrag für die ersten Sanierungsarbeiten zu stellen hat. Der Landeskonservator Herr Dr. Drachenberg des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum teilte am 14.04.2014 dem Landtagsabgeordneten der Fraktion Linken, Herrn Peer Jürgens auf seine Anfrage schriftlich mit, „dass neben der Gutsscheune auch die den Wirtschaftshof rahmenden Stallgebäude, Speicher, das Inspektorenhaus sowie die Gutsbrennerei als Teile der historisch überlieferten Gesamtanlage hinsichtlich ihres Denkmalwertes zu prüfen sind.“ (Zitiert aus diesem Schreiben vom 14.04.2014). Weiter heißt es in dem amtlichen Schreiben: “Der Denkmalwert der Scheune als Teil der komplexen Gutsanlage wurde von uns bereits bestätigt.“(ebenda). Mit den Beschlüssen vom 24. April und 5. Juni 2014 ist dem wichtigen Anliegen, dem Erhalt des unverwechselbaren Erscheinungsbildes des historischen Ortskernes und der Revitalisierung des Denkmals Herrenhaus Ausdruck verliehen worden. Vor allem gibt diese Entscheidung das öffentliche Interesse an dem Erhalt des Denkmals, das auch von der Gesellschaft für Kulturgüter im ländlichen Raum hervorgehoben wird, wieder. Das Herrenhaus ist ein Kulturgut, mit einer über die Region hinausgehenden kulturellen Bedeutung. Auf die Erhaltung der Kulturgüter im ländlichen als auch im städtischen Raum, die Bewahrung der Vielfältigkeit der Kultur ist aus aktuellem Anlass von dem Präsidenten der Akademie der Künste dringendst angemahnt worden: Verteidigt die Kultur! Im Akademiegespräch am 20. Mai 2014 wurde das Freihandels– und Investitionsabkommen (TTIP), das z u r z e i t zwischen den USA und der Europäischen Union verhandelt wird, diskutiert. Der Präsident der Akademie, Herr Staeck sagte: …“es geht um sehr viel.

Blick von der Dorfstraße, Herrenhaus, mit Feuer-

wehrscheune und Kirchturmspitze, Juni 2014

Teil der Feuerwehrscheune mit Herrenhaus, Juni 2014